Immer wieder erleben wir in der Beratung, dass nicht allen Müttern der Umfang klar ist. JEDE Mutter – bis auf die Beamtinnen – hat Anspruch und sollte den Anspruch gelten machen. Das gilt insbesondere für nicht gesetzlich rentenversicherte Frauen wie Selbstständige und Freiberufler. Insbesondere Ärztinnen, Anwältinnen und Steuerberaterinnen – auch wenn Sie in ein Versorgeungswerk einzahlen.
Beratung hilft!
Mütterrente – Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, erhalten für die Erziehung mehr Rente.
Quelle: Das Rentenpaket – Neue Leistungen bei der Rente – Mütterrente