Auf welche konkreten
Hilfsangebote können Unternehmen ab sofort zählen? Hier die wichtigsten
Maßnahmen der Bundesregierung für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe.
Am
Montagmittag hat die Bundesregierung ein umfangreiches Rettungspaket
verabschiedet, mit dem Selbstständige, Unternehmen und Beschäftigte durch die
Corona-Krise geholfen werden soll. Im Schnellverfahren sollen noch innerhalb
dieser Woche die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat eingeholt werden. Das
Kabinett beschloss einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund
156 Milliarden Euro. Hier die relevanten Neuigkeiten für Makler.
Soforthilfe
Soloselbstständige
und Kleinstunternehmen, die aufgrund der aktuellen Krise Einbußen verzeichnen,
sollen direkte Zuschüsse erhalten. Bei Selbstständigen und Betrieben mit bis zu
fünf Beschäftigten handelt es sich um eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro
für drei Monate, die sie nicht zurückzahlen müssen. Bei Unternehmen mit maximal
zehn Mitarbeitern sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro geplant.
Insgesamt
stellt der Bund bis zu 50 Milliarden Euro für die Maßnahmen zur Verfügung. Im
Nachhinein soll geprüft werden, ob die Begünstigten die Hilfen tatsächlich
nötig hatten. Ist das nicht der Fall, werden die Zuschüsse möglicherweise in
Darlehen umgewandelt. Um die Soforthilfen zu bekommen, müssen Antragsteller
nachweisen, dass ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Krise
bedingt sind. Der Schaden darf also erst nach dem 11. März 2020 eingetreten
sein. Verteilt werden die Gelder durch die Bundesländer, teils ergänzt durch
deren eigene
Hilfsprogramme. Zur Antragstellung sollen hier bald weitere
Informationen bereitgestellt werden.
Die
Zuschüsse sind insbesondere dazu gedacht, Unternehmer bei Miet- und Pachtkosten
oder sonstigen Betriebskosten wie Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten
unter die Arme zu greifen. Sofern der Vermieter der Unternehmensräume die Miete
reduziert, darf der nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate
eingesetzt werden.
Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier (CDU) betonte in der Pressekonferenz, die Maßnahmen seien nicht
dazu gedacht, ausgefallene Umsätze zu ersetzen: „Das kann der Staat nicht
leisten“. Ermöglichen wolle man aber die weitere persönliche Lebensführung der
Unternehmer und den Erhalt der Betriebe: „Wir möchten nicht, dass Unternehmen aufgrund
dieser Krise vom Markt verschwinden.“ Zudem ändern sich die
Insolvenzregeln: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.
Grundsicherung
Zusätzliche 3 Milliarden Euro plant die Regierung dafür ein,
dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Diese soll
Lebensunterhalt und Wohnsituation trotz Verdienstausfall sichern. Wer einen
solchen Antrag stellt, muss im kommenden halben Jahr weder Vermögensverhältnisse
offenlegen noch sein Vermögen antasten. Um die Auszahlung zu beschleunigen,
werden solche Anträge zunächst vorläufig bewilligt und die Bedürftigkeit erst
später überprüft.
Kredite
Um die Liquidität kleiner Betriebe und Selbstständiger zu
erhalten, hat die Regierung die Voraussetzungen für KfW-Kredite erheblich
gelockert. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit seien deutlich
reduziert, da Soloselbständige und Kleinstunternehmen diese oft gar nicht mehr
erfüllen könnten. Die KfW übernimmt zwischen 80 und 90 Prozent der Haftung für
diese Kredite.
Hier gilt nun: Alle Unternehmen, die seit mindestens fünf
Jahren bestehen, können ab sofort einen KfW-Unternehmerkredit
beantragen. Für jüngere Betriebe steht der ERP-Gründerkredit der KfW zur
Verfügung. Die Höhe der Kredite ist begrenzt auf maximal 25 Prozent des
Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 oder aber den aktuellen
Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren
Unternehmen.
Für die Kredite werden verschiedene Laufzeiten von bis zu
fünf Jahren angeboten. Mit ihnen sollen Investitionen oder laufende Kosten wie
Miete und Personalkosten finanziert werden. Das KfW-Sonderprogramm 2020 steht
ab sofort Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise
vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. „Konkret heißt dies,
dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen
Kredit beantragen können“, heißt es dazu im Merkblatt der Bank.